Allgemeine Geschäftsbedingungen der evergreen® Systeme
GmbH
Stand Januar 2008
Wir sind bestrebt, alle Aufträge zu Ihrer vollen Zufriedenheit
auszuführen. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
sollen dazu beitragen evtl. auftretende Unstimmigkeiten angemessen
zu klären.
§ 1 Allgemeines
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An Stelle
der unwirksamen Bestimmungen tritt diejenige rechtlich zulässige
Regelung oder Handhabung, die dem angestrebten wirtschaftlichen
Zweck der Parteien entspricht oder am nächsten kommt.
Für unsere künftigen Angebote und Geschäftsabschlüsse
gelten, sofern nichts schriftlich anders vereinbart wurde,
ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Anderslautende
Bedingungen sowie Abweichungen gelten nur, wenn sie von uns
ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Gegenbestätigungen
des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts-
und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Sie werden
auch nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nach Eingang bei uns
nicht noch einmal widersprechen.
Die Geltung des EU-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
§ 2 Angebot
Alle Angebote sind freibleibend hinsichtlich der Preise und
der Liefermöglichkeiten. Alle Aufträge sowie Erklärungen
von Vertretern und Mitarbeitern unseres Außendienstes
werden für uns erst rechtsverbindlich, wenn sie von uns
schriftlich bestätigt worden sind. Liegen zwischen Vertragsabschluß
und Liefertermin mehr als 3 Monate, sind wir berechtigt, bei
einer Erhöhung des Materialpreises und/oder der Löhne
um mehr als 4 % den vereinbarten Preis entsprechend zu erhöhen.
§ 3 Versand
Der Versand geschieht auch bei frachtfreier Lieferung auf
Gefahr des Käufers. Verlässt die Lieferung den Versandort,
geht die Gefahr auf den Käufer über. Transportversicherungen
schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch und
auf Kosten des Empfängers ab. Das Abladen ist alleinige
Angelegenheit des Käufers.
§ 4 Lieferung und Abnahme
Wir liefern ab Werk, Hersteller bzw. Auslieferungslager.
Liefertermine sind Bereitstellungstermine ab Versandort. Soweit
der Käufer über den Transportweg verfügt, gilt
dieser als Liefertermin. Wir werden versuchen die vereinbarten
Liefertermine einzuhalten. Fälle höherer Gewalt
und sonstige, von uns nicht verschuldete Umstände, insbesondere
fehlende, ordnungsgemäß für LKW befahrbare
Zufahrtswege, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streiks,
Mangel an Rohstoffen und dergleichen, entbinden uns von der
Einhaltung des Liefertermins. In diesen Fällen sind jegliche
Ersatzansprüche ausgeschlossen. Beide Vertragsparteien
sind berechtigt nach Ablauf von 3 Monaten nach dem vereinbarten
Liefertermin vom Vertrag zurückzutreten, falls bis dahin
die Lieferung noch nicht erfolgt ist. Kann die bestellte Ware
nicht wie vereinbart angeliefert und verarbeitet werden aus
Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so gerät
der Käufer in Abnahmeverzug. Der Käufer haftet für
alle von ihm zu vertretenden Mehrkosten, insbesondere für
evtl. Lager- und Versicherungsspesen. Der Empfänger ist
verpflichtet, jede Lieferung sofort bei Erhalt auf Vollständigkeit
und/oder Mängel zu überprüfen.
§ 5 Haftung, Mängelrüge und Gewährleistung
Wir leisten Gewähr für diejenigen Liefergegenstände,
die wegen fehlerhafter Konstruktion, schlechten Materials
oder mangelhafter Herstellung unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit
erheblich beeinträchtigt sind. Die Gewährleistung
erfolgt nach unserer Wahl, entweder durch Nachbesserung oder
Neulieferung. Eine Gewährleistung entfällt auf Schäden,
die zurückzuführen sind auf ungeeignete oder unsachgemäße
Verwendung oder Behandlung des Liefergegenstandes - insbesondere
übermäßige Beanspruchung oder Falschlagerung
-, fehlerhafte Montage bzw. Verarbeitung durch den Käufer
oder Dritte, natürliche Abnützung, eigenmächtige
Reparaturen oder Änderungen an dem Liefergegenstand.
Geringfügige, zumutbare Abweichungen in Modellen, Maßen,
Farben sowie Änderungen zur Anpassung an den neusten
Stand der Technik und der Produktion bleiben ausdrücklich
vorbehalten.
Erkennbare Mängel sind spätestens innerhalb von
10 Tagen nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort schriftlich
per Einschreiben unter genauer Bezeichnung der Beanstandung
geltend zu machen. Ungeachtet der Mängelrüge ist
die Ware anzunehmen und sachgemäß zu lagern. Es
ist uns Gelegenheit zu geben, die beanstandete Ware zu besichtigen.
Wird ein Mangel festgestellt, leisten wir Nachbesserung oder
liefern mangelfreie Ware gegen Rückgabe der beanstandeten.
Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen sowie
evtl. weiteren Ansprüchen ist ausgeschlossen, es sei
denn der Käufer weist dem Verkäufer Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit nach. Werden Beanstandungen erhoben,
die von uns nicht zu vertreten sind, sind wir berechtigt,
die hierdurch entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.
Die gesetzliche Produkthaftung bei Handelsware liegt beim
jeweiligen Hersteller bzw. den verarbeitenden Betrieb.
§ 6 Zahlung
Unsere Rechnungen enthalten Netto-Preise auf der Grundlage
der jeweils gültigen Preisliste bzw. vorausgegangener
Angebote, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Unsere Rechnungen sind zahlbar bei Lieferung und zwar rein
netto ohne Abzug, soweit nicht anders vereinbart. Werden Zahlungsfristen
nicht eingehalten, so werden Fälligkeitszinsen von mindestens
2 % über den jeweiligen Basiszinssatz zuzüglich
Spesen berechnet. Gerät der Käufer mit seiner Zahlung
in Verzug, werden sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus
der Geschäftsverbindung fällig. Wir sind ferner
berechtigt, von Verträgen, die wir noch nicht erfüllt
haben sofort zurückzutreten. Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrechte
bestehen nur hinsichtlich unstreitbarer oder rechtskräftiger
Forderungen des Käufers.
Sämtliche Zahlungen sind nur direkt an uns zu leisten.
Vertreter, Außendienstmitarbeiter, Handelsvertreter
usw. sind nur mit schriftlicher Ermächtigung zum Inkasso
berechtigt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Bis zum völligen Ausgleich aller Forderungen aus der
Geschäftsverbindung bleibt die von uns gelieferte Ware
unser Eigentum. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes
haben wir das Recht, die Lieferungen zu den üblichen
Geschäftszeiten zu besichtigen. Im Falle des Verzuges
des Kunden sind wir zur Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt
stehenden Ware berechtigt, ohne dass hiermit ein Rücktritt
vom Vertrag zu sehen ist. Auf unser Verlangen ist die unter
Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Kunden zu versichern
und uns die Versicherung nachzuweisen.
Der Kunde ist berechtigt die Eigentumsvorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang weiterzuveräußern, so lange
er die ihm uns gegenüber obliegenden Pflichten ordnungsgemäß
erfüllt. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung
oder sonstige Belastungen sind nicht gestattet. Für den
Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden
bereits jetzt hiermit die dem Kunden daraus erwachsenden Forderungen
an uns abgetreten. Der Kunde ist berechtigt, die Forderungen
aus der Weiterveräußerung bis auf Widerruf einzuziehen.
Auf unser Verlangen hin ist er verpflichtet, die Abtretung
an uns seinen Abnehmern bekannt zu geben. Übersteigt
der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unserer
Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen
des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten unserer
Wahl verpflichtet
§ 8 Technische Unterlagen und Dokumentationen
Zeichnungen und Berechnungen bleiben unser geistiges Eigentum.
Sie dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder
veröffentlicht, noch vervielfältigt oder Dritten
zugänglich gemacht werden. Sie sind ausschließlich
für den vereinbarten Zweck zu verwenden.
Der Käufer ist verpflichtet, von uns vorgelegte technische
Unterlagen, Dokumentationen und Berechnungen eigenverantwortlich
zu überprüfen. Er übernimmt die volle Haftung
für die Richtigkeit dieser Unterlagen, es sei denn, uns
fällt bei der Erstellung Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last. Der Käufer hat, sofern er Bedenken gegen die
Richtigkeit der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen
hat, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Angebotsunterlagen, die nicht zu einem Auftrag führen,
sind zurückzugeben. Bei Nichtrückgabe behalten wir
uns eine Berechnung vor.
§ 9 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für evtl. auftretende
Unstimmigkeiten ist Coswig bzw. das übergeordnete Landgericht.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
evergreen® Systeme GmbH Tel.: (03523) 77 44 00 Dresden
HRB 18223
Romerstraße 28 Fax: (03523) 77 44 02
01640 Coswig
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