Leichtdachsysteme im Ziegeldesign

evergreen Syteme GmbH
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AGB´s

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der evergreen® Systeme GmbH
Stand Januar 2008

Wir sind bestrebt, alle Aufträge zu Ihrer vollen Zufriedenheit auszuführen. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen dazu beitragen evtl. auftretende Unstimmigkeiten angemessen zu klären.

§ 1 Allgemeines

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt diejenige rechtlich zulässige Regelung oder Handhabung, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck der Parteien entspricht oder am nächsten kommt. Für unsere künftigen Angebote und Geschäftsabschlüsse gelten, sofern nichts schriftlich anders vereinbart wurde, ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Anderslautende Bedingungen sowie Abweichungen gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Sie werden auch nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nach Eingang bei uns nicht noch einmal widersprechen.
Die Geltung des EU-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.


§ 2 Angebot

Alle Angebote sind freibleibend hinsichtlich der Preise und der Liefermöglichkeiten. Alle Aufträge sowie Erklärungen von Vertretern und Mitarbeitern unseres Außendienstes werden für uns erst rechtsverbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Liegen zwischen Vertragsabschluß und Liefertermin mehr als 3 Monate, sind wir berechtigt, bei einer Erhöhung des Materialpreises und/oder der Löhne um mehr als 4 % den vereinbarten Preis entsprechend zu erhöhen.


§ 3 Versand

Der Versand geschieht auch bei frachtfreier Lieferung auf Gefahr des Käufers. Verlässt die Lieferung den Versandort, geht die Gefahr auf den Käufer über. Transportversicherungen schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Empfängers ab. Das Abladen ist alleinige Angelegenheit des Käufers.


§ 4 Lieferung und Abnahme

Wir liefern ab Werk, Hersteller bzw. Auslieferungslager. Liefertermine sind Bereitstellungstermine ab Versandort. Soweit der Käufer über den Transportweg verfügt, gilt dieser als Liefertermin. Wir werden versuchen die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Fälle höherer Gewalt und sonstige, von uns nicht verschuldete Umstände, insbesondere fehlende, ordnungsgemäß für LKW befahrbare Zufahrtswege, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streiks, Mangel an Rohstoffen und dergleichen, entbinden uns von der Einhaltung des Liefertermins. In diesen Fällen sind jegliche Ersatzansprüche ausgeschlossen. Beide Vertragsparteien sind berechtigt nach Ablauf von 3 Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin vom Vertrag zurückzutreten, falls bis dahin die Lieferung noch nicht erfolgt ist. Kann die bestellte Ware nicht wie vereinbart angeliefert und verarbeitet werden aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so gerät der Käufer in Abnahmeverzug. Der Käufer haftet für alle von ihm zu vertretenden Mehrkosten, insbesondere für evtl. Lager- und Versicherungsspesen. Der Empfänger ist verpflichtet, jede Lieferung sofort bei Erhalt auf Vollständigkeit und/oder Mängel zu überprüfen.


§ 5 Haftung, Mängelrüge und Gewährleistung

Wir leisten Gewähr für diejenigen Liefergegenstände, die wegen fehlerhafter Konstruktion, schlechten Materials oder mangelhafter Herstellung unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind. Die Gewährleistung erfolgt nach unserer Wahl, entweder durch Nachbesserung oder Neulieferung. Eine Gewährleistung entfällt auf Schäden, die zurückzuführen sind auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Liefergegenstandes - insbesondere übermäßige Beanspruchung oder Falschlagerung -, fehlerhafte Montage bzw. Verarbeitung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnützung, eigenmächtige Reparaturen oder Änderungen an dem Liefergegenstand.
Geringfügige, zumutbare Abweichungen in Modellen, Maßen, Farben sowie Änderungen zur Anpassung an den neusten Stand der Technik und der Produktion bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Erkennbare Mängel sind spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort schriftlich per Einschreiben unter genauer Bezeichnung der Beanstandung geltend zu machen. Ungeachtet der Mängelrüge ist die Ware anzunehmen und sachgemäß zu lagern. Es ist uns Gelegenheit zu geben, die beanstandete Ware zu besichtigen. Wird ein Mangel festgestellt, leisten wir Nachbesserung oder liefern mangelfreie Ware gegen Rückgabe der beanstandeten.
Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen sowie evtl. weiteren Ansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn der Käufer weist dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nach. Werden Beanstandungen erhoben, die von uns nicht zu vertreten sind, sind wir berechtigt, die hierdurch entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen. Die gesetzliche Produkthaftung bei Handelsware liegt beim jeweiligen Hersteller bzw. den verarbeitenden Betrieb.


§ 6 Zahlung

Unsere Rechnungen enthalten Netto-Preise auf der Grundlage der jeweils gültigen Preisliste bzw. vorausgegangener Angebote, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Unsere Rechnungen sind zahlbar bei Lieferung und zwar rein netto ohne Abzug, soweit nicht anders vereinbart. Werden Zahlungsfristen nicht eingehalten, so werden Fälligkeitszinsen von mindestens 2 % über den jeweiligen Basiszinssatz zuzüglich Spesen berechnet. Gerät der Käufer mit seiner Zahlung in Verzug, werden sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fällig. Wir sind ferner berechtigt, von Verträgen, die wir noch nicht erfüllt haben sofort zurückzutreten. Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrechte bestehen nur hinsichtlich unstreitbarer oder rechtskräftiger Forderungen des Käufers.
Sämtliche Zahlungen sind nur direkt an uns zu leisten. Vertreter, Außendienstmitarbeiter, Handelsvertreter usw. sind nur mit schriftlicher Ermächtigung zum Inkasso berechtigt.


§ 7 Eigentumsvorbehalt

Bis zum völligen Ausgleich aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt die von uns gelieferte Ware unser Eigentum. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes haben wir das Recht, die Lieferungen zu den üblichen Geschäftszeiten zu besichtigen. Im Falle des Verzuges des Kunden sind wir zur Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware berechtigt, ohne dass hiermit ein Rücktritt vom Vertrag zu sehen ist. Auf unser Verlangen ist die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Kunden zu versichern und uns die Versicherung nachzuweisen.
Der Kunde ist berechtigt die Eigentumsvorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern, so lange er die ihm uns gegenüber obliegenden Pflichten ordnungsgemäß erfüllt. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung oder sonstige Belastungen sind nicht gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt hiermit die dem Kunden daraus erwachsenden Forderungen an uns abgetreten. Der Kunde ist berechtigt, die Forderungen aus der Weiterveräußerung bis auf Widerruf einzuziehen. Auf unser Verlangen hin ist er verpflichtet, die Abtretung an uns seinen Abnehmern bekannt zu geben. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unserer Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten unserer Wahl verpflichtet


§ 8 Technische Unterlagen und Dokumentationen

Zeichnungen und Berechnungen bleiben unser geistiges Eigentum. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder veröffentlicht, noch vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind ausschließlich für den vereinbarten Zweck zu verwenden.
Der Käufer ist verpflichtet, von uns vorgelegte technische Unterlagen, Dokumentationen und Berechnungen eigenverantwortlich zu überprüfen. Er übernimmt die volle Haftung für die Richtigkeit dieser Unterlagen, es sei denn, uns fällt bei der Erstellung Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Der Käufer hat, sofern er Bedenken gegen die Richtigkeit der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen hat, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Angebotsunterlagen, die nicht zu einem Auftrag führen, sind zurückzugeben. Bei Nichtrückgabe behalten wir uns eine Berechnung vor.


§ 9 Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für evtl. auftretende Unstimmigkeiten ist Coswig bzw. das übergeordnete Landgericht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


evergreen® Systeme GmbH Tel.: (03523) 77 44 00 Dresden HRB 18223
Romerstraße 28 Fax: (03523) 77 44 02
01640 Coswig

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